Wer darf ein Leichtkraftfahrzeug fahren?
Mindestvoraussetzung ist der (Moped) Führerschein AM , er beinhaltet : Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds), Dreirädrige Kraftfahrzeuge, Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und einer max. Leistung von 6 KW (8 PS).
Oder:
Die älteren Klassen 1, 4, 5 bzw. M, T, A erteilt vor dem 01.01.1989, sowie die Klassen nach 31.12.1988 sind in die Klasse AM integriert und dürfen unsere Leichtkraftfahrzeuge fahren.
Achtung: Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein – und damit keine gültige Fahrerlaubnis für LKFZ!
Der AM Führerschein ist bequem in jeder Fahrschule zu erwerben, weil er auf einem 49-ccm-Roller absolviert wird. In Ausnahmefällen ist die Prüfung in einem 4-Rad-KFZ auf Antrag möglich. Sprechen Sie dazu mit den Fahrlehrern der Fahrschulen in Ihrer Gegend!

* in Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern , alle anderen Bundesländern ab 16 Jahren